Podiumsdiskussion der FDP/DVP-Fraktion in Lauda-Königshofen.
Am Mittwoch, 1. März war die FDP/DVP-Fraktion vor Ort in Lauda-Königshofen, um sich gemeinsam mit Experten aus Weinbau, Landwirtschaft und Tourismus sowie über 80 Teilnehmenden über die aktuellen Planungen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Pflanzenschutzverordnung und die potenziellen Auswirkungen für die Region Tauberfranken auszutauschen:
Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, meint:
„Der Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelverordnung ist übers Ziel hinausgeschossen und angesichts der Krisen in der Welt komplett unverhältnismäßig. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der aktuell vorliegenden Form würde, insbesondere in Kombination mit der aktuellen Krisensituation, die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Baden-Württemberg und die Ernährungssicherheit weltweit bedrohen. Hierzulande würde das nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmittel gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz haben. Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gelingt nicht mit pauschalen, praxisuntauglichen und wissenschaftsfernen Verboten für Pflanzenschutzmittel. Gerade zukünftig werden wir wegen dem zunehmenden Auftreten von Schaderregern Pflanzenschutzmittel benötigen. Es geht nicht ohne Pflanzenschutz. Pflanzenschutz muss aber effektiver werden. Wir müssen auf Biotechnologie, neue Züchtungsverfahren und digitale Präzisionstechnologien setzen.“
Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:
„Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet. Wer jeglichen Pflanzenschutz in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten verbietet, der verrät nicht nur, dass er keine Ahnung von Landwirtschaft hat – insbesondere vom heimischen Obst- und Weinbau. Er setzt dessen komplette Existenz aufs Spiel. Das betrifft konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Ohne Landwirtschaft gibt es keinen Naturschutz und keine Biodiversität. Unsere Landwirte gestalten unsere Kulturlandschaften seit Jahrtausenden. Ohne Landwirtschaft wäre Baden-Württemberg nahezu vollständig bewaldet. Artenreiche Offenlandlebensräume wie extensiv genutztes Grünland oder Streuobstwiesen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sind die Folge landwirtschaftlicher Aktivität.“
Prof. Dr. Schweickert, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Professor für Internationale Weinwirtschaft sowie Sprecher für Tourismus der FDP/DVP-Fraktion machte deutlich:
„Auf den Weinbau in Baden-Württemberg kommen harte Monate zu. Forderungen an Nachhaltigkeit und ökologische Bewirtschaftung werden immer lauter. Ohne Pflanzenschutz wird es aber keinen Weinbau mehr geben. Steigende Preise und hohe Inflationsraten werden die Weinwirtschaft 2023 ganz besonders fordern. Ganz zentral ist es aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Jungwinzer brauchen bei der Betriebsnachfolge eine Perspektive und das bedeutet, wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe stärken. Gleichzeitig kämpfen die Weinbaubetriebe mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die Etablierung der Digitalisierung im Weinbau ist eine weitere Herausforderung. Der Nutzen und die sich daraus ergebenden Vorteile für die Wertschöpfung in der Branche müssen in Teilen erst noch erkannt und erarbeitet werden. Entscheidend für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Weinbaus ist letztendlich, dass im Land erzeugte Weine überhaupt noch wertschöpfend vermarktet werden können. Die Winzer dürfen zu den vielen Herausforderungen nicht noch zusätzliche Auflagen und Einschränkungen für die Bewirtschaftung und Vermarktung aufgebrummt bekommen. Dafür machen wir uns im Landtag von Baden-Württemberg stark. In jeder Herausforderung liegt auch eine Chance, wenn wir Schwerpunkte und Prioritäten setzen.“
Hintergrund:
Der Verordnungsvorschlag der EU sieht ein Anwendungsverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten, zu denen FFH- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen zählen, eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% und umfangreiche Dokumentationspflichten vor.
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