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Ohne wirksame Pflanzenschutzmittel steht der heimische Obst- und Gemüsebau vor dem Aus

  • Autorenbild: Georg Heitlinger MdL
    Georg Heitlinger MdL
  • 23. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Landwirtschaftsminister Hauk muss sich beim Bund für bessere Rahmenbedingungen einsetzen

 

Zur Meldung, dass Landwirtschaftsminister Hauk beklagt, dass es zu wenig wirksame Pflanzenschutzmittel gibt wie gegen die heimische Weichwanze, die neuerdings zunehmend Gewächshäuser, Gemüsefelder oder auch Obstplantagen heimsucht und das dort angebaute Obst und Gemüse schädigt, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Landwirtschaftsminister Hauk darf sich nicht darüber beklagen, dass es zu wenig wirksame Pflanzenschutzmittel gibt. Er muss handeln und sich endlich wirksam bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur regulären Zulassung ausreichend wirksamer Pflanzenschutzmittel einsetzen. Ohne wirksamen Pflanzenschutz steht der heimische Obst- und Gemüsebau vor dem Aus. Er ist von extremen Wetterereignissen, Schaderregern sowie neuer Pflanzenkrankheiten stark betroffen. Die im Pflanzenschutz zur Verfügung stehenden chemischen Wirkstoffe sind aber seit 2015 um 34 Prozent zurückgegangen.

 

Es braucht die reguläre Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, damit landwirtschaftliche Betriebe klare und langfristige Planungssicherheit sowie ausreichende Werkzeuge zur Bekämpfung von Schadorganismen bekommen. Ständige Notfallzulassungen sind keine die Lösung. Unsere Landwirte erleiden schon heute durch die fehlende oder verzögerte Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel enorme Wettbewerbsnachteile.“

 

 

Hintergrundinformation

In Deutschland sind vier Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Zudem weicht Deutschland bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln häufig von EU-weit festgelegten Standards ab. Selbst wenn bereits eine Zulassung in einem agrarökologisch vergleichbaren Land vorliegt, werden in Deutschland oft abweichende Bewertungskriterien verwendet und Sonderauflagen erteilt. Diese wurden bisher stets in langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren als rechtswidrig eingestuft und mussten anschließend zurückgenommen werden. Durch die damit verbundenen Verzögerungen entstehen für die Antragsteller erhebliche wirtschaftliche Verluste.

 
 
 

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