Heitlinger und Hoher: Saatkrähen- und Biberproblematik erfordert effektives Management statt grüner Schutzpolitik
- Georg Heitlinger MdL

- 21. Jan.
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Biber und Saatkrähe müssen dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterstellt werden.
Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Aufnahme von Biber und Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Anlässlich der öffentlichen Anhörung dazu fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:
„Die ideologiegetriebene Schutzpolitik der Grünen hat ermöglicht, dass sich Biber und Saatkrähe massiv im Land ausbreiten konnten. Die Auswirkungen sind fatal. Es kommt infolge von Biberaktivitäten immer häufiger zur Vernässung oder Überflutung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder fischereiwirtschaftlichen Anlagen sowie zu Konflikten an kritischer Infrastruktur der Wasserversorgung, was im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet. Saatkrähen verursachen erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, indem sie Saatgut und junge Pflanzen wie Mais, Sonnenblumen und Zuckerrüben fressen. In Städten und Gemeinden verkoten sie Gebäude, was auch eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellt. Ein Kurswechsel hin zu einem effektiven, rechtssicheren Management von Biber und Saatkrähe ist daher unumgänglich. Wir müssen sie dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) unterstellen.“
Der natur- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:
„Unser Gesetzentwurf ist die adäquate Reaktion auf die dynamische Entwicklung von Biber und Saatkrähe und der durch diese Wildtiere verursachten Schäden und Konflikte. Wir brauchen eine landesweite jagdrechtliche Lösung. Der aktuelle Flickenteppich an artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist nicht nur ineffektiv. Das bisherige Vorgehen geht mit massiven Kosten und einem Bollwerk an Bürokratie einher. Das ist angesichts der Populationsentwicklung von Biber und Saatkrähe und der massiv steigenden Zahl von Schäden und Konflikten nicht mehr zu rechtfertigen. Nur mit einem angepassten Jagdrecht ist es möglich, landesweit einheitlich schnell und rechtssicher sowie im Sinne einer schlanken Verwaltung zu reagieren, ohne dabei den Arten- oder Tierschutz infrage zu stellen. Ein professionelles Management beugt Konflikten und Schäden vor, schützt die Art und erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz.“




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