Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet.
Auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion diskutierte der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute (8. Februar 2023) im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verbänden und Praxis über die aktuellen Planungen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Pflanzenschutzverordnung. Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, meint:
„Der Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelverordnung geht komplett am Ziel vorbei und konterkariert dieses sogar. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der aktuell vorliegenden Form würde, insbesondere in Kombination mit der aktuellen Krisensituation, die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Baden-Württemberg und die Ernährungssicherheit weltweit bedrohen. Hierzulande würde das nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmittel gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz haben. Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gelingt nicht mit pauschalen, praxisuntauglichen und wissenschaftsfernen Verboten für Pflanzenschutzmittel. Gerade zukünftig werden wir wegen dem zunehmenden Auftreten von Schaderregern Pflanzenschutzmittel benötigen. Es geht nicht ohne Pflanzenschutz. Pflanzenschutz muss aber effektiver werden. Wir müssen auf Biotechnologie, neue Züchtungsverfahren und digitale Präzisionstechnologien setzen.“
Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:
„Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet. Wer jeglichen Pflanzenschutz in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten verbietet, der verrät nicht nur, dass er keine Ahnung von Landwirtschaft hat – insbesondere vom heimischen Obst- und Weinbau. Er setzt dessen komplette Existenz aufs Spiel. Das betrifft konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Ohne Landwirtschaft gibt es keinen Naturschutz und keine Biodiversität. Unsere Landwirte gestalten unsere Kulturlandschaften seit Jahrtausenden. Ohne Landwirtschaft wäre Baden-Württemberg nahezu vollständig bewaldet. Artenreiche Offenlandlebensräume wie extensiv genutztes Grünland oder Streuobstwiesen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sind die Folge landwirtschaftlicher Aktivität.“
Hintergrund:
Der Verordnungsvorschlag der EU sieht ein Anwendungsverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten, zu denen FFH- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen zählen, eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% und umfangreiche Dokumentationspflichten vor.
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